Neues Prüfverfahren 2019

Pflege TÜV 2019 ausgesetzt

Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurde am 27.03.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In dem Gesetz findet sich auch folgende wichtige Änderung:

Indikatoren: Verlängerung der Einführungsphase gemäß § 114b SGB XI

Der Gesetzgeber hat die Frist gemäß § 114b SGB XI zur erstmaligen Übermittlung von Indikatorendaten an die Datenauswertungsstelle ohne Veröffentlichung bis zum 31.12.2020 verlängert. Für alle vollstationären Pflegeeinrichtungen wird damit Entlastung geschaffen, um sich auf die Bewältigung der Corona-Krise konzentrieren zu können. Der Betrieb der Datenauswertungsstelle wird ohne Unterbrechung und in vollem Umfang fortgesetzt. Alle für den bisherigen Zeitraum der Erhebung ohne Veröffentlichung bereits bekannten Regularien behalten ihre Gültigkeit. Die Übermittlung der Indikatorendaten sowie eine anschließende Auswertung sind somit weiterhin jederzeit möglich.

Die von den Einrichtungen gewählten verbindlichen Stichtage sind in der Folge erst ab dem 01.01.2021 gültig, ebenso beginnt die Veröffentlichung von Indikatorendaten erst mit dem 01.01.2021.

Bei Fragen zur Umsetzung oder zu Seminaren im 3. und 4. Quartal 2020 kommen Sie bitte gerne frühzeitig auf mich zu.

Start der Umsetzung: November 2019

Der Pflege-TÜV steht vor einer grundlegenden Zäsur

Pflege - Das neue Prüfsystem


Seminartermine:

Die nächsten Seminare zu den Indikatorengestützten Qualitätsprüfungen finden zu folgenden Terminen statt: Zur Seminarübersicht.

Meinung Michael Wipp Pflege QDVS


Indikatorengesteuertes Qualitätsmanagement

Hier finden Sie mehr Infos und eine
direkte Bestellmöglichkeit bei Vincentz:
Indikatorengestütztes Qualitätsmanagement

Der so genannte „Pflege-TÜV“ wird im nächsten Jahr auf eine komplett neue Grundlage gestellt. „Es ändert sich fast alles“, sagt Qualitäts-Experte Michael Wipp. Was das Heimmanagement jetzt schon tun sollte. [...|

Das Interview zum Thema steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

So bereiten Sie sich vor – Für die Pflegeeinrichtungen wird das neue Qualitätsverfahren viel Neues mit sich bringen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig auf die Änderungen einzustellen. Davon kann auch Ihr Qualitätsmanagement profitieren. Lesen Sie hier, was Sie heute schon tun können, um optimal auf die neuen Prüfungen vorbereitet zu sein.

Informationen, Gesetzestexte, Richtlinien

Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018.

QUALITÄTSPRÜFUNGS-RICHTLINIEN FÜR DIE VOLLSTATIONÄRE PFLEGE (QPR vollstationär)

 

 

 

Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI über die Darstellung und Bewertung der Qualitätsindikatoren gemäß § 113 Absatz 1a SGB XI und der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen nach §§ 114 f. SGB XI 
 

Veranstaltungen zum Thema "Das neue Prüfverfahren"

  • „Neustart“ Qualitätsprüfungen stationär und Tagespflege nach § 114 SGB XI
  • Das Fachgespräch in der Qualitätsprüfung erfolgreich führen
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